
Ausschlußkriterien - in welchen Fällen zahlt eine Unfallversicherung nicht?Grundsätzlich
zahlt eine Unfallversicherung natürlich nur für die Schäden, die aus
einem Unfall resultieren. Für Kosten z.B., die aus einem rein
krankheitsbedingten Krankenhausaufenhthalt herrühren, werden also von
einer Unfallversicherung nie übernommen. Unter bestimmten Umständen allerdings ist möglich, dass die Unfallversicherung nicht zahlt, obwohl ein Unfall passiert ist. Die Gründe für eine solche solche Nichtzahlung werden Ausschlußkriterien genannt. Unfallversicherungen zahlen in aller Regel nicht, wenn der Unfall - durch eine Geistes- oder Bewußtseinsstörung verursacht wurde - Folge von Alkoholkonsum ist - Folge eines Schlaganfalles ist - durch einen epilleptischen Anfall oder einen ähnlichen Krampfanfall verursacht wurde - Folge kriegerischer Ereignisse (auch Bürgerkriege) oder innerer Unruhen ist (vor allem dann, wenn die verunfallte Person zu den Unruhestiftern gehört hat) - während der Begehung oder versuchten Begehung einer vorsätzlichen Straftat stattgefunden hat - während der Teilnahme an oder der Vorbereitung zu einer Veranstaltung verunglückt stattgefunden hat, bei welcher die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mithilfe motorisierter Fahrzeuge das Ziel ist (und zwar auch, wenn die verunglückte Person nur Insasse oder Beifahrer des Fahrzeugs war) - direkte oder indirekte Folge von Kernenergie ist Dies sind die häufigsten Ausschlußkriterien bei Unfallversicherungen. Wie bei jeder anderen Versicherungsart auch, empfielt sich natürlich auch bei Unfallversicherungen vor dem Abschluß ein intensives "Studium" des "Kleingedruckten", um im hoffentlich nie eintretenden Fall der Fälle böse Überraschungen zu vermeiden. -- Anzeige-- | Kostenloser Angebotsvergleich - UnfallversicherungenNutzen Sie gern unseren kostenlosen Angebotsvergleich, um die Tarife verschiedener Versicherungn miteinander zu vergleichen. |