Unfallversicherung Leistungen und Tarife

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Leistungen und Tarife von Unfallversicherungen

Unfallversicherungen bieten verschiedene Leistungen, die je nach Vertrag und gewähltem Tarif sehr unterschiedlich ausfallen können. Vor dem Abschluß einer Unfallversicherung sollten Sie sich genau überlegen, welche Leistungen in Ihrer Versicherung enthalten sein sollten, damit es im hoffentlich nie eintretenden Fall der Fälle keine bösen Überraschungen gibt. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Leistungen Bestandteil einer Unfallversicherung sein können.

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Unfallversicherung - welche Leistungen sind wirklich wichtig?

Um es gleich vorweg zu sagen: das allerwichtigste Entscheidungskriterium bei der Auswahl einer Unfallversicherung sollte die Summe sein, die im Falle eines Unfalls zur Auszahlung kommt. Hierbei sollte der mögliche Höchstbetrag mindestens 100.000 Euro betragen. Dieser Höchstbetrag kommt jedoch nur bei 100%iger Invalidität zur Auszahlung. Welche Summe man im Falle eines Unfalls tatsächlich erhält hängt nämlich vom Grad der durch den Unfall hervorgerufenen Invalidität und außerdem vom gewählten Tarif ab.

Welche Arten von Tarifen gibt es bei Unfallversicherungen?

Grundsätzlich wird zwischen linearen und progressiven Tarifen unterschieden:

-linearer Tarif  (auch "Lineartarif") -- die Leistungen der Unfallversicherungen steigen je nach Invaliditätsgrad linear an, d.h. z.B. bei 20%iger Invalidität gibt es 20.000 Euro, bei 30%iger Invalidität 30.000 Euro und bei 100%iger Invalidität 100.000 Euro. In den Beiträgen sind lineare Tarife meist günstiger als die gleich zu besprechenden progressiven Tarife, haben aber den Nachteil, dass sie keine wirklich gute Absicherung gegen das Risiko einer schweren Behinderung darstellen.

-progressiver Tarif (auch "Progressionstarif") -- bei den Progressionstarifen kommt im Falle einer Schwerbehinderung eine sehr viel höhere Versicherungssumme zur Auszahlung, weil die Leistungen nicht wie oben beschrieben linear sondern mit zunehmendem Invaliditätsgrad immer schneller ("progressiv") ansteigen. Bei einer Basissumme von 100.000 Euro und einer vereinbarten Progression von 300% erhält man so von seiner Unfallversicherung bei Vollinvalidität nicht 100.000 sondern 300.000 Euro. Aber auch bei geringeren durch den Unfall hervorgerufenen Beeinträchtigungen zahlt die Versicherung deutlich höhere Beiträge aus, als dies bei einem linearen Tarif der Fall wäre. 

Mögliche Zusatzleistungen von Unfallversicherungen

Je nach Vertrag können neben den beschriebenen Invaliditätsleistungen auch Zusatzleistungen vereinbart werden. Dies können z.B. sein

- Tagegeld
hierbei wird unterschieden zwischen Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld. Beim Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag, der als Folge des Unfalls stationär im Krankenhaus verbracht werden muß, ein Tagessatz gezahlt. Dies ist günstiger als das sogenannte Genesungsgeld - hier zahlt die Versicherung den Tagessatz auch dann, wenn der Versicherte zwar arbeitsunfähig ist, aber nicht im Krankenhaus liegt. Das Genesungsgeld kann aber nur zusammen mit dem Krankenhaustagegeld vereinbart werden. Arbeitnehmer erhalten Tagegeld erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (also ab Ende der Lohnfortzahlung).

- Todesfallleistung
Führen die Folgen des Unfalls innerhalb eines Jahren zum Tod des Versicherten, kann eine Todesfallsumme ausgezahlt werden; in den allermeisten Fällen ist diese nicht höher als die vereinbarte Versicherungssumme.

Ebenfalls versichert werden können Bergungskosten sowie die Kosten für kosmetische Operationen, sofern diese eine Unfallfolge darstellen.

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